Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Abzweig Kirchdorf, AB 790, km 4,535 mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1 mit Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Zeugenfragebogen wurde von …Mehr