Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Reichertshofen, A 9, Nürnberg, Abschnitt 990, km 4.795 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr