In Mörfelden, Walldorf, A 5, km 505,255, FR Darmstadt wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video-Band-Aufzeichnung, Zeugenaussagen Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr