In der Gem. Großniedesheim auf der A 61 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug n der Gem. Großniedesheim auf der A 61 bei km 348,0, in FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr