Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Kaiserstraße, zwischen Gärtnergasse und Albinistraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 47 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr