Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, B 27, zwischen Albplatz und Ausfahrt Möhringen, FR BAB 8 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr …Mehr