Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, Aldringerstraße, LM 8, Ri. Friedlandstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 48 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr