Vorschriftwidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handy) als Führer eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, Babenhäuser Straße, Landstraße, Bushaltestelle-Hainer-Weg, stadtauswärts festgestellt Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 …Mehr
In Löwenberg, Berliner Straße elektronisches Gerät benutzt, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeuges in Löwenberg, Berliner Straße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldbescheid mit Erhebung …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Karlstein am Main, Schiffweg Nr. 1 wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Bußgeldstelle Straubing
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Karlstein am Main, Schiffweg Nr. 1 in der linken Hand, am li. Ohr gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Meitingen, Gartenstraße, Römerstraße wurde mit Bußgeld über 200,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand in Meitingen, Gartenstraße, Römerstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 …Mehr
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz gehalten wurde. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Verstoß gegen: …Mehr
Bußgeldbescheid wegen Handyverstoß in Dortmund, Ruhrallee / Ostwall erlassen, wegen Bußgeldstelle Dortmund
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Dortmund, Ruhrallee / Ostwall gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet. Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen Verstoß gegen: …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Karlstein am Main, Schiffweg Nr.1wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Bußgeldstelle Straubing
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Karlstein am Main, Schiffweg Nr.1 in der li. Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Voreintragung Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Neusäß, Augsburger Straße wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Neusäß, Augsburger Straße vor dem Lenkrad gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgelderhöhung wegen Voreintragungen. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Meitingen, Gartenstraße, Römerstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Meitingen, Gartenstraße, Römerstraße in der rechten Hand mit Tippbewegungen gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5, …Mehr
Handyverstoß in Gelsenkirchen, Steeler Straße, FR Norden wurde mit 100,00 € Bußgeld belegt, Bußgeldstelle Gelsenkirchen
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Gelsenkirchen, Steeler Straße, FR Norden in der re. Hand, in Höhe Lenkrad gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 …Mehr