In Altenhain, Grimmaer Landstraße, i. H. BHS, Richtung Seelingstädt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 46 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr