Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 63128, Dietzenbach, Am Rathausplatz vor Hnr.-18, FR Georg-August Zinn-Str. um 27 km/h bei zulässigen 10 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 37 km/h Verletzte Vorschriften: § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO, § 24 …Mehr