Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Meldorf, An den Anlagen, Höhe Bushaltestelle, Rtg. B 5. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Foto 52 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr