Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 208, Gem. Siebenbäumen, Anschnitt 090, km 1,5 um 18 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 88 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr