Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dresden, Radeburger Straße, in Höhe BAB 4, aus Ri. Augustusweg um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 78 km/h, Beweismittel: Messung mit LEIVTEC digital, Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr