Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Ost, B 14, stadteinwärts, 200 m vor Ausfahrt Benzstraße, Ri. Neckarparkdreieck ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto. Bußgeld: 70,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr