Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Autobahnzubringer Hemelingen, FR einwärts mit 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Anhörungsbogen wurde von …Mehr