Schriftliche Verwarnung mit Erhebung von 30,00 € Verwarnungsgeld wegen Geschwindigkeitsverstoß in Richtung Meyenburg, auf der B 103, in Höhe Km 2,020, Autobahnausfahrt A 24 erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Prignitz

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Richtung Meyenburg, auf der B 103, in Höhe Km 2,020, Autobahnausfahrt A 24 außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPHOT digitale Stat. Geschw. mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde Geschwindigkeitslimit überschritten, Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte …Mehr

Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsübertretung in der OL Birkenfelde, auf der B 103, Abs. 4,599, Rtg. Pritzwalk um 23 km/h festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Prignitz

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der OL Birkenfelde, auf der B 103, Abs. 4,599, Rtg. Pritzwalk um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT digital, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Prignitz …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons in der OL Birkenfelde, auf der B 103, Abs. 4,599, Rtg. Pritzwalk erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Prignitz

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges in der OL Birkenfelde, auf der B 103, Abs. 4,599, Rtg. Pritzwalk. Beweismittel: TRAFFIPHOT digitale stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch …Mehr

Bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Rostock, auf der B 103, über Kreuzung Güstrower Straße, Richtung Warnemünde gefahren, Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Richtung Warnemünde missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung des Betroffenen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese …Mehr

Tempolimit in Rostock, auf dem Barnstorfer Ring, B 103 um 24 km/h überschritten, Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf dem Barnstorfer Ring, B 103 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 104 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lichtmessverfahren mit Foto. Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr

Schriftliche Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes wegen Geschwindigkeitsübertretung in Berlin, Te/Sb, auf der B 103 erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften.Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12157, Berlin, Te/Sb, auf der B 103, Lichtmast 40-54, Richtung Schlossstraße um 7 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit mit Frontfoto 87 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 € Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr