Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 09, Abs. 190, km 24, zw. B 104 u. Crivitz, Rönkendorfer Mühle die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 99 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lichtmessverfahren festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 49 km/h und führte zum Eröffnung eines eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. …Mehr