Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 276, Seebrücke innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr