Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freiburg, auf der BAB 5, bei km 754,8, BA-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr