Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 15, bei km 1,0, in FR AS Lübbenau, BAB 13 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 117 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 57 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, …Mehr