Der Rotlichtverstoß in Wetzlar, Gloelstraße, Linksabbieger, Ri. Bannstraße wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr