Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 88662, Überlingen, Behelfsausfahrt Owinger Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 119 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, …Mehr