Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,6, FR Saarbrücken wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr