Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 586,400, FR Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 144 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr