Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Meerbusch, auf der A 44, RF Mönchengladbach, bei km 84,700 um 49 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Videoaufnahmen. Bußgeld: 160,00 € Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr