Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, in Höhe km 22,0, FR Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 163 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, Beweisfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 …Mehr