Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bilsen, Kieler Str. Nr. 2, Zur Bilsener Mühle, Rtg. Quickborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Induktionsschleifenmessung und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr