Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Ortsumfahrung, Breitungen B 19, Einm. Fambach bis Kreisgrenze WAK die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Foto ergab 127 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr