Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 3057, Entlastungsstraße, Ri. Buchholzhausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Anhörungsbogen …Mehr