Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Göttingen, Bürgerstraße, Ecke Wiesenstraße, Fahrtrichtung Bahnhof eingeleitet, Bußgeldstelle Göttingen

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, Bürgerstraße, Ecke Wiesenstraße, Fahrtrichtung Bahnhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Poliscan FM 1 wurden 76 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende …Mehr

Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Eschstraße festgestellt, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße in der Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet Verstoß …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Oldenburg erlassen. …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle …Mehr