Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Nord, B 10, Stahlhochbrücke, Höhe Nothaltebucht, in Richtung Bundesautobahn A 81 mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr
Wegen Geschwindigkeitsübertretung in Stuttgart-Nord, B 10, Stahlhochbrücke, Rtg. A 81 um 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Bußgeldstelle Stuttgart
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Nord, B 10, Stahlhochbrücke, Höhe Nothaltebucht, in Richtung Bundesautobahn A 81 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 81 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr