Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 65329, Hohenstein, B 54, Aartal, H. Zuf. Kläranlage Burg-Hohenstein um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Sensormessung und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr