Vorschriftwidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handy) als Führer eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, Babenhäuser Straße, Landstraße, Bushaltestelle-Hainer-Weg, stadtauswärts festgestellt Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 …Mehr