Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 169, Abschn.240, km 3,2, zw. Lauchhammer und Plessa, Rtg. Lauchhammer mit 39 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto. Bußgeld erhöht wg. Voreintragungen Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr