Das Überholverbot wurde am 05.10.2015 in Abtswind, auf der A3, Km 322, FR Nürnberg, Abschnitt 520, km 1.668 missachtet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 153 Bkat Bearbeitende Diensstelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos …Mehr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt a.M., Rohrbachstr. 3-5, Bußgeldstelle Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main wurde auf der Rohrbachstr. 3-5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 18.09.2015 mit 36 km/h um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Messung mit Lasergerät. Verstoß gegen § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte das Schreiben. Die Fachanwälte …Mehr