Verwarnungsgeld angeboten wegen Geschwindigkeitsverstoß in 9227, Schallstadt, Basler Straße, Bußgeldstelle Freiburg

In 79227, Schallstadt, Basler Straße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.01.2016 um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 36 km/h mit TRAFFIPAX, SPEEDOPHOT , bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Verwarnungsgeld: 15,00 € Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 …Mehr

Handyverstoß mit gleichzeitiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Eschholzstraße, Höhe Feuerwache, Bußgeldstelle Freiburg

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 06.02.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Freiburg, Eschholzstraße, Höhe Feuerwache. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Frontfoto. Das Mobiltelefon wurde aufgenommen oder gehalten. Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat Die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit 56 km/h bei zulässigen 50 km/h um 6 km/h überschritten. Verletzte Vorschriften: § …Mehr

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Granadaallee überschritten, Bußgeldstelle Freiburg

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.11.2015 in Freiburg, Granadaallee, H. Bahnbrücke um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 108 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr

Überschreitung der zulässige Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schnewlinstraße Nr. 8, Bußgeldstelle Freiburg

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 05.11.2015 in Freiburg, Schnewlinstraße Nr. 8 um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto.  Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits …Mehr