Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Wismar, Dr.-Leber-Straße, Höhe Vogelsang, i. Ri. Hochbrücke wurde mit Bußgeld über 120,00 € geahndet, Bußgeldstelle Hansestadt Wismar

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Wismar, Dr.-Leber-Straße, Höhe Vogelsang, i. Ri. Hochbrücke mit re. Hand an re. Ohr gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, …Mehr