Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heidenau, S 172, Höhe Fußgängerquerung, Realmarkt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 66 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr