Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sondershausen, Hans-Schrader-Straße 50, Ri. Greußener Str. mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in Sonderhausen, Hans-Schrader-Str. 50, Ri. Greußener Straße begangen, Bußgeldstelle Sonderhausen
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Sonderhausen, Hans-Schrader-Str. 50, Ri. Greußener Straße um 13 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 mit Foto 43 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr