Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Station 0,638 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 92 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw. festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Geschwindigkeitsverstoß in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Stat. 0.638 begangen, Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Stat. 0.638 mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: TRAFFIPGOT stat. Geschw. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr