Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, auf der Salzgitterstraße, ggü. Einmündung Holzweg, FR Mönchallee begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto 61 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr
Mit 103 km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 53 km/h innerorts in Gotha, auf der Langensalzaer Str. FR stadtauswärts überschritten, Bußgeldstelle Stadtverwaltung Gotha
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Gotha, auf der Langensalzaer Str. FR stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto 103 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr