Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Cadolzburg, Ammerndorfer Straße festgestellt, Bußgeldstelle KVÜ Zentrales Mittelfranken

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cadolzburg, Ammerndorfer Straße, i.H. Einm. Geh-und Radweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr