Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in Schmiedefeld, L 1140, Einm. Cruxstraße, bis Ortsausgang begangen, Zentrale Bußgeldstelle Artern

In Schmiedefeld, L 1140, Einm. Cruxstraße, bis Ortsausgang wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessung mit Foto 74 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr

In Schmiedefeld, L 1140, Einm. Cruxstraße, bis Ortsausgang Geschwindigkeitsverstoß begangen, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schmiedefeld, L 1140, Einm. Cruxstraße, bis Ortsausgang die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung und Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr