Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, A 7, km 21,0 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 129 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr