Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ludwigshafen, B 44, Gem. Ludwigshafen, ca. 100 m nach Dreieck Rheingönnheim, FR Ludwigshafen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr