In Mannheim, Seckenheimer Hauptstraße, Hnr. 207, Ri. Edingen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 47 km/h mit Messgerät Vitronic mobil bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 …Mehr