In OV Grillenburg – Naundorf, S 194, Abteilungsgrenze 45, Einfahrt Waldweg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 56 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische …Mehr