Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, Einmündung Reinberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr