Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Eutin-Neudorf, B 76, Abschnitt 150, km 0,384, i. H. Ausfahrt Bosau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung 86 km/h. Bußgeld: 80 €, erhöht Voreintragungen Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr