Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel mit 161 km/h festgestellt worden, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel um 41 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr